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Verkehrsbestimmungen in Frankreich

 

 

 

 

Die jüngsten Änderungen der Straßenverkehrsordnung per Verordnung vom 31. März 2003, veröffentlicht im Amtsblatt der französischen Regierung (Journal Officiel) am 1. April 2003.

Durch diese Verordnung werden die Strafmaßnahmen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung insbesondere bei Fahren ohne Sturzhelm, Fahren ohne Sicherheitsgurt und Verstößen gegen Überhol- und Parkvorschriften erhöht.

Tempolimits
außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h (bei Nässe 80 km/h)
zweispurige Landstraße: 110 km/h (bei Nässe 100 km/h)
Autobahn: 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)

Fahranfänger, die noch keine zwei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sind , dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 80 km/h und auf Autobahnen maximal 110 km/h fahren.

Promillegrenze:
0,5 Promille

Telefonieren am Steuer
Die Benutzung des Telefons „in der Hand des Fahrzeugführers“ während der Fahrt wird mit dem für Verstöße der Klasse 2 (22 bis 150€) vorgesehenen Bußgeld und der Eintragung von 2 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet.

Sturzhelm
Für alle motorisierten Zweiräder gilt Sturzhelmpflicht.

Beleuchtung
Bei geringer Sichtweite und nachts ist das Einschalten des Abblendlichts obligatorisch .

Tagsüber müssen Motorradfahrer das Fernlicht einschalten.

Bei Nebel, Schneefall oder starkem Regen kann das Abblendlicht durch die vorderen Nebelscheinwerfer ersetzt oder ergänzt werden. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften und auf schmalen, kurvenreichen Straßen können sie zusätzlich zum Fernlicht eingeschaltet werden, außer in den Fällen, in denen vom Fernlicht zu Abblendlicht gewechselt werden muss, um die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.

Der oder die Nebelscheinwerfer hinten dürfen nur bei Nebel oder Schneefall eingeschaltet werden.

Besonderheiten
Wie in Deutschland muß bei Regen oder Schnee und in Tunnels grundsätzlich das Abblendlicht eingeschaltet sein. Außerdem haben Straßenbahnen im Straßenverkehr immer Vorfahrt. Ein Parkverbot am Fahrbahnrand wird durch gelbe Streifen signalisiert.

Mautgebühren
Autobahnen und Schnellstraßen: Rund fünf Euro pro 100km. Eine besondere Regelung gilt für den Mont-Blanc-Tunnel und den Fréjus-Tunnel. Die Benutzung des Mont-Blanc-Tunnels kostet derzeit rund 25,- Euro.

Strafen
Verstoß gegen das Überholverbot: ab 90 Euro
Alkohol am Steuer: bis 4.560 Euro und evtl. Führerscheinentzug
Rotlichtsünde: ab 90 Euro
20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung: ab 90 Euro
Halten im Parkverbot: 13 - 40 Euro

ADAC-Notrufstation
Tel. + 33 (0)4 72 17 12 22