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Allgemeines zu Sprachen in Frankreich

 

 

 

 

Französisch wurde bereits 1539 von Franz I. zur «seule et unique langue du royaume de France» und ist heute die alleinige Amtssprache in Frankreich.

Mit der Verfassungsreform vom Juni 1992 wurde Französisch auch in der Verfassung als Sprache der Republik festgeschrieben (Art. 2). Obwohl das Französische in der gesamten Republik auch Schul- und allgemeine Verkehrssprache ist, existieren neun unterschiedlich weit verbreitete.

Von den 59 Millionen Franzosen sprechen rund 15 Millionen neben Französisch auch eine zweite Regionalsprache. Über eine Million Elsässer beherrschen z.B. den deutschen Dialekt, 800.000 Franzosen rund um Nizza sprechen Italienisch, und ein Großteil der Basken parliert ebenfalls in der Regionalsprache. Doch die Tendenz, diese Sprachen zu benutzen ist deutlich rückläufig. Waren es vor dem Zweiten Weltkrieg noch mehr als 1,3 Millionen Bretonen, die sich ihrer Regionalsprache bedienten, so beherrschen sie heute nur noch 300.000 Einwohner. Immer mehr Regionalsprachen sind in den vergangenen Jahrzehnten aus dem Alltag verschwunden, nicht zuletzt weil die Regierung eine Förderung dieser Sprachen immer wieder mit dem Hinweis, die Sprache der Republik sei Französisch, abgelehnt hat. Bis zum heutigen Tag wird keine Regionalsprache offiziell anerkannt. Eine leichte Abkehr von der ablehnenden Haltung scheint sich aber in der Folge des Korsika-Konfliktes zu entwickeln. Premierminister Lionel Jospin hat in seinem Korsika-Reformgesetz eine wohlwollende Haltung gegenüber Korsisch-Unterricht in der Schule eingenommen.

Hintergrund für die Verweigerungshaltung des Zentralstaats ist die alte jakobinische Angst, Sprache als Mittel der Kultur könne die Einheit der Nation untergraben und separatistischen Tendenzen Vorschub leisten. Bereits 1789 predigte der revolutionäre Abt Grégoire die Notwendigkeit, «die Dialekte auszulöschen und das Französische universal zu machen» . Bis vor einigen Jahrzehnten war der Gebrauch der Regionalidiome in öffentlichen Schulen sogar verboten.

Europäische Charta zum Schutz von Minderheiten- und Regionalsprachen

Ein Beispiel für die Unvereinbarkeit von Sprachenvielfalt und Verfassung lieferte die Überprüfung der von der Regierung nach langem Zögern am 7. Mai 1995 unterzeichneten «Europäischen Charta zum Schutz von Minderheiten- und Regionalsprachen» durch den Verfassungsrat (Conseil constitutionnel).

Genau wie der Staatsrat (Conseil d'Etat) - das Beratungsorgan der Regierung für alle mit Gesetzen und Verordnungen zusammenhängenden Fragen - sah der Verfassungsrat in dieser Charta einen Verstoß gegen die Verfassung. Der Staatsrat empfahl im September 1996 in seiner Stellungnahme, den Zusatz «Die Sprache der Republik ist Französisch» mit der Europarats-Charta in Einklang zu bringen, sah aber sonst keine weiteren Verfassungsprinzipien in Frage gestellt.

Die Verfassungsrichter machten bei der Überprüfung des Abkommens einen Verstoß gegen das Prinzip der Unteilbarkeit der Republik, der Gleichheit vor dem Recht und der Einheit des französischen Volkes geltend. Unteilbarkeit der Republik und Einheit des französischen Volkes wähnten die Richter in Gefahr, weil die Charta ihrer Meinung nach abgegrenzte Bevölkerungsgruppen anerkenne und für sie neue Rechte schaffe. Eine gesetzliche Trennung zwischen Franzosen, die eine Regionalsprache beherrschen und denjenigen, die sie nicht beherrschen, vorzunehmen, verstoße, so der Verfassungsrat, gegen das Prinzip der Unteilbarkeit der Republik und gegen die Einheitlichkeit und Gleichheit des französischen Volkes. Den Einwand, daß in der Präambel ebenfalls festgelegt ist, daß der Schutz und die Förderung der Minderheitensprachen nicht zu Lasten der Amtsprache gehen dürfen, ließen die Richter dabei nicht gelten.

Das Urteil des Verfassungsrates steht in der Tradition national-republikanischer Kräfte, die in der Charta «eine politische Waffe für Autonomiebewegungen und regionale Organisationen» sehen. In diesem Zusammenhang ängstigt sie vor allem die Vorstellung, die Übertragung von Rechten an die Regionen könnte ein Auseinanderbrechen des Nationalstaats zur Folge haben bzw. die Bildung eines Europas der Regionen beschleunigen. Der ehemalige Innenminister Jean-Pierre Chevènement sah in der Charta sogar die Gefahr einer «Balkanisierung» Frankreichs und vertrat damit eine Ansicht, die quer durch das politische Spektrum von den «Jakobinern» geteilt wird .

Weil er auf eine Verfassungsänderung verzichten will, hat Staatspräsident Jacques Chirac auf die Entscheidung des Verfassungsrates mit einer Verschiebung der Ratifizierung auf «unbestimmte Zeit» reagiert. Er wolle «die Grundprinzipien der Verfassung nicht zur Debatte stellen».