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Die Europäische Union in Strasbourg

 

 

 

 

Der Europäische "Ombudsmann" - was kann er, für wen ist er da?

 

Wenn Bürger ein Problem mit dem Gemeinschaftsrecht haben, wenden sie sich häufig an den Europäischen Bürgerbeauftragten. Das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten (Ombudsmann) wurde durch den Vertrag von Maastricht geschaffen.

Aufgabe des Bürgerbeauftragten ist es, sich mit Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft zu befassen. In Artikel 43 der Charta ist das Recht auf Einlegung von Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten verbrieft:
"Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht, den Bürgerbeauftragten der Union im Fall von Missständen bei der Tätigkeit der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft ... zu befassen."

1995 wurde Jacob Söderman zum ersten Europäischen Bürgerbeauftragten gewählt. Seither wurden mehr als 10.000 Beschwerden von Bürgern, Unternehmen, Organisationen und Behörden bearbeitet. Derzeit heißt der Europäische Bürgerbeauftragte P. Nikiforos Diamandouros und ist zu erreichen unter:

Europäischer Bürgerbeauftragter
1, avenue du Président Robert Schuman
BP 403
F - 67001 Strasbourg Cedex
T. +33-388-172313/83
Fax +33-388-179062
E-mail: euro-ombudsman@europarl.eu.int
Internet: www.euro-ombudsman.eu.int

Was kann der Europäische Bürgerbeauftragte für Sie tun?
Was ist die Aufgabe des Europäischen Bürgerbeauftragten?
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Gemeinschaft. Ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit ergibt sich, wenn eine öffentliche Einrichtung nicht im Einklang mit für sie verbindlichen Regeln oder Grundsätzen handelt.

Können auch Sie sich beschweren?
Wenn Sie Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind oder in einem Mitgliedstaat leben, können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen. Unternehmen, Verbände oder sonstige Stellen mit satzungsmäßigem Sitz in der Union können ihn ebenfalls mit Beschwerden befassen. Um Beschwerde zu führen, müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie von dem beklagten Missstand unmittelbar betroffen sind.

Worüber können Sie sich beschweren?
Wenn eine Institution nicht tätig wird, obwohl sie hätte handeln sollen, wenn sie den falschen Weg wählt oder wenn sie in einer Weise handelt, wie sie nicht hätte handeln sollen, kann dies Grund für eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten sein. Zu den am häufigsten von ihm behandelten Problemen gehören unnötige Verzögerungen, Verweigerung von Informationen, Diskriminierung und Machtmissbrauch. Eine Beschwerde muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt Kenntnis erhalten haben, eingereicht werden. Zuvor müssen Sie sich bereits an das betreffende Organ bzw. die betreffende Institution gewandt haben, zum Beispiel mit einem Schreiben.

Über wen können Sie sich beschweren?
Der Europäische Bürgerbeauftragte bearbeitet Beschwerden, die sich gegen die Organe und Institutionen der Gemeinschaft richten. Mit Beschwerden über nationale, regionale oder kommunale Verwaltungen kann er sich nicht befassen, selbst wenn diese Beschwerden das Gemeinschaftsrecht betreffen.

Was können Sie mit einer Beschwerde erreichen?
Der Bürgerbeauftragte leitet die bei ihm eingegangene Beschwerde an die betreffende Institution weiter. Diese kann von sich aus Maßnahmen zur Lösung des Problems ergreifen. In diesem Fall wird davon gesprochen, dass die Beschwerde durch die Institution beigelegt wurde. Werden Missstände festgestellt, ohne dass die Angelegenheit im Zuge der Untersuchung beigelegt werden kann, bemüht sich der Bürgerbeauftragte um die Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung, die den Beschwerdeführer zufrieden stellt. Sollte dies scheitern, kann er einen Empfehlungsentwurf an die betreffende Institution richten und sie auffordern, die erforderlichen Schritte zur Abstellung des Missstandes zu ergreifen. Nimmt die Institution seine Empfehlung nicht an, kann er dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht vorlegen.

Was geschieht, wenn der Bürgerbeauftragte Ihre Beschwerde nicht bearbeiten kann?
Kann sich der Europäische Bürgerbeauftragte mit Ihrer Beschwerde nicht befassen - etwa weil sie nationale, regionale oder kommunale Verwaltungen in einem Mitgliedstaat betrifft -, dann wird er sein Möglichstes tun, um Sie an eine andere Einrichtung zu verweisen, die Ihnen helfen könnte. In Frage kämen z. B. ein nationaler oder regionaler Bürgerbeauftragter oder ein Petitionsausschuss.

Wie lange müssen Sie auf die Bearbeitung warten?
Um dem öffentlichen Dienst mit gutem Beispiel voranzugehen, bearbeitet der Bürgerbeauftragte alle Beschwerden so rasch wie möglich. Er ist bestrebt,
1. innerhalb einer Woche den Eingang von Beschwerden zu bestätigen,
2. innerhalb eines Monats zu entscheiden, ob eine Untersuchung eingeleitet wird,
3. innerhalb eines Jahres die Ermittlungen abzuschließen.

Wie beschweren Sie sich richtig?
Sie richten in einer der zwölf Amtssprachen der Union ein Schreiben an den Bürgerbeauftragten, aus dem klar hervorgeht, wer Sie sind, über welches Organ bzw. welche Institution der Europäischen Gemeinschaft Sie sich beschweren und was die Gründe für Ihre Beschwerde sind. Sie können Ihre Beschwerde per Post, Fax oder Email einreichen:

Den Europäische Bürgerbeauftragten
1, avenue du Président Robert Schuman
B.P. 403
F-67001 Strasbourg Cedex.
Frankreich
E-mail: euro-ombudsman@europarl.eu.int

Um sicher zu gehen, dass Sie alle nötigen Angaben machen, können Sie das online Beschwerdeformular verwenden. Es kann beim Büro des Bürgerbeauftragten angefordert oder von seiner Website unter folgender Adresse heruntergeladen werden:
www.euro-ombudsman.eu.int/form/de/default.htm

Welche anderen europäischen Hilfen gibt es?
Weitere europäische Hilfen gibt es auch bei SOLVIT und EUROPE DIRECT. Hier können sich VerbraucherInnen ebenso informieren, Ihre Anliegen anbringen und beraten werden.

SOLVIT ist ein Online-Netzwerk zur Problemlösung, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen. In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gibt es SOLVIT-Stellen. Sie bearbeiten Beschwerden von Bürgern und Unternehmen. Die SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltung und ihre Aufgabe besteht darin, praktische Lösungen für Probleme zu finden. Die Benutzung von SOLVIT ist kostenlos:

europa.eu.int/solvit/site/index_de.htm

Und EUROPE DIRECT ist ein kostenfreier telefonischer Bürgerservice der EU. Dieser Dienst steht den Bürgern montags bis freitags von 9.00 bis 18.30 Uhr in Englisch und Französisch zur Verfügung. Er hilft Ihnen bei der Navigation innerhalb der EUROPA-Webseite und unterstützt Sie bei der Suche nach:

  • speziellen EU-Dokumenten auf EUROPA (Gesetzgebung, Veröffentlichungen, Pressemitteilungen usw.)
  • allgemeinen Informationen von öffentlichem Interesse zu besonderen Politikbereichen der EU (Leitfäden, Berichte, Statistiken, Arbeitsdokumente usw.)
  • Informationen über das europäische Einigungswerk (Geschichte, Symbole, Organe, Kontaktstellen usw.).

Der Informationsdienst EUROPE DIRECT ist gebührenfrei und von jedem Mitgliedstaat aus zu erreichen:
Telefon (gebührenfrei): 00800-67891011
europa.eu.int/europedirect/index_de.htm